DIES IST NUR EIN TEST
Gefördert wird der Erwerb von Elektrofahrzeugen der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorrädern und E-Leichtfahrzeugen. Zudem wird die Anschaffung von kommunikationsfähiger E-Ladeinfrastruktur unterstützt. Die genauen Förderbeträge für die verschiedenen Fahrzeugkategorien und die Ladeinfrastruktur entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung auf 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und somit auch unter dem Pauschalbetrag liegen kann.
Für PKW gilt: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom oder Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier www.umweltfoerderung.at
Zur Online Registrierung für E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder für Privatpersonen gelangen Sie hier:
Auch in Österreich sind E-Scooter seit 1. Juni 2019 erlaubt. Was muss man beachten, wo darf man fahren und ist Alkohol am Lenker erlaubt?
In Österreich macht es der Gesetzgeber etwas einfacher als andere. So ist klar geregelt, dass E-Scooter, die offiziell „Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“ genannt werden, überall dort wo auch Fahrradfahrer fahren dürfen, bewegt werden können und müssen. Demnach darf auf Gehsteigen nicht gefahren werden, es sei denn, man ist nicht schneller als 6 km/h unterwegs. Das muss aber extra erlaubt sein. Ansonsten dürfen und müssen Straßen dann benutzt werden, wenn es keine extra Radfahrerbereiche gibt.
Schneller unterwegs
Die 31. Novelle der StVO erlaubt E-Scooter, wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen. Alle Regelungen gelten übrigens für alle Bundesländer. So darf die maximale Leistung des eingesetzten Motors einen Wert von 600 Watt nicht überschreiten. Damit darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen.
Die notwendige Ausrüstung
Scooter müssen fast die gleichen Vorgaben wie Fahrräder erfüllen. So sind eine wirksame Bremsvorrichtung genauso wie weiße Rückstrahler vorn und rote hinten notwendig. Licht muss bei schlechter Sicht oder Wetter ebenso vorhanden sein. Ein Kennzeichen ist mit 25 km/h und 600 Watt übrigens nicht notwendig. Darüber sieht es anders aus und man benötigt den Führerschein der Klasse AM oder B. Dadurch steigt das Mindestalter auf 15 Jahre.
Das aufgeweichte Verbot
Der Gesetzgeber erlaubt Alkohol am Lenker der E-Scooter. Allerdings nur bis zum gleichen Wert, der auch bei Fahrräder erlaubt ist. 0,8 Promille ist die Grenze. Wer allerdings mit diesem Wert noch einen E-Scooter fährt, sollte sich fragen, ob er das Richtige tut. Denn es ist einfach gefährlich.
Abstellen recht einfach
Der Gesetzgeber regelt auch, wo E-Scooter abgestellt werden dürfen. Er sagt, dass ein Abstellen nur dann erlaubt ist, wenn der Gehsteig mindestens 2,5 Meter breit ist. Sowieso darf niemand durch die abgestellten Scooter belästigt oder behindert werden. Weitere klare Regeln gelten genauso wie für Fahrradfahrer. So ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung genauso verboten wie das Fahren eines solchen Fahrzeuges im Alter unter 12 Jahren. Dabei werden Ausnahmen gemacht. Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einer Begleitung die mindestens 16 Jahre alt ist fahren. Auch dürfen Kinder unter 12 Jahren die Scooter nutzen, wenn sie einen Fahrradausweis besitzen. In jedem Fall gilt für sie eine Helmpflicht.
Alles in allem ist es sehr einfach in Österreich einen E-Scooter zu fahren. Man ist zügig unterwegs, die Frage einer Zulassung stellt sich nicht und die notwendige Ausrüstung ist überschaubar.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!
In Deutschland herrscht nun endlich Klarheit über den Einsatz von E-Scootern.
Am 25.2.2019 wurde von Bundesminister für Verkehr eine Verordnung (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen PLEVs am Straßenverkehr) unterschrieben, die ab dem Frühjahr 2019 das Fahren von E-Scootern auf der Straße, auf dem Radweg sowie in verkehrsberuhigten Bereichen unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Nicht notwendig sind:
Keine Helmpflicht für E-Scooter Fahrer in Deutschland
Zugelassen werden sollen E-Tretroller, die maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Eine Helmpflicht gibt es nicht, auch einen Moped-Führerschein brauchen Fahrer nicht. Jedoch sind die Fahrzeuge in Deutschland Versicherungspflichtig
Wie bekomme ich eine Versicherung für meinen E-Scooter in Deutschland?
Die Versicherung für E-Roller bekommt man gleich wie für ein Mofa oder Moped.
Die Fahrzeuge können Online Versichert werden und man erhält die Plakette anschließend per Post
oder man geht direkt in das Büro einer Versicherung in der Nähe.
Fahrzeuge über 20 Km/h benötigen und besitzen in Deutschland ein normales Moped Kennzeichen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen wir daher keine Gewähr!
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildete Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
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