E Scooter ohne Zulassung dürfen offiziell nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Viele E Scooter entsprechen den Anforderungen der eKFV nicht und haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Das heißt, dass diese gemäß der Verordnung nicht legal in Deutschland gefahren werden können. Was passiert mit E Scooter ohne Straßenzulassung? Auf privatem Gelände oder abgesperrten Wegen dürfen Sie gefahren werden. Erkundigen Sie sich vor Fahrtbeginn über die Regelung im jeweiligen Land. Achtung da nicht zugelassene E Scooter oft schneller fahren als erlaubt.
Für eine Straßenzulassung in Deutschland muss ein E Scooter neben Licht, Klingel und Lenkstange noch weitere Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamt erfüllen. Erkundigen Sie sich am besten in der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), wenn Sie einen E Scooter ohne Straßenzulassung kaufen und ihn nachträglich zulassen lassen möchten. Die Kriterien für die Zulassung beziehen sich auf das Maximalgewicht, den Manipulationsschutz und die Sicherheit der Batterie. Außerdem müssen E Scooter über zwei Bremsen verfügen und dürfen die Maße 70cmx140cmx200cm in der Breite, Höhe und Länge nicht übertreffen. Ein Gutachten einer offiziellen Stelle wie dem TÜV muss dafür vorliegen. Sind die Anforderungen erfüllt, kann eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragt (§20 StVZO) werden.
Für Österreich darf ein E Scooter eine maximale Leistung von 600W haben, ebenso darf dieser Bauartbedingt nicht schneller als 25kmh fahren. Der Elektroroller muss auch über eine Klingel und eine Funktionierende Bremsanlage verfügen. Reflektoren für die bessere Sicherheit sind ebenso Pflicht. Alle weiteren Richtlinien für eine Zulassung in Österreich finden Sie hier: Regelung Österreich.
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