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Tag-Archiv: 250w nennleistung

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Maximal 250W Nennleistung und maximal 600W Spitzenleistung der Blogbeitrag zum Thema und alles was du wissen musst

Österreichische E-Scooter mit maximal 250W: Die 41. KFG-Novelle und ihre verheerenden Auswirkungen

 

Einleitung: Die österreichische Regierung hat mit der Einführung der 41. KVG-Novelle eine Regelung erlassen für Fahrräder (Pedelec), die für Aufsehen und Verwirrung sorgt. Gemäß dieser Novelle dürfen E Scooter eine maximale Leistung von nur 250 Watt Dauernennleistung haben. Diese Entscheidung hat schwerwiegende Konsequenzen für alle auf dem Markt und den Straßen befindlichen Fahrzeuge. Tatsächlich sind mehr als 100.000 E-Scooter von diesem Verbot betroffen, was auch die Angebote der Sharing-Dienste einschließt. Sogar die Polizei, die ihre eigene E-Scooter-Flotte besitzt, hat nach dieser Regelung keine zugelassenen Fahrzeuge mehr. Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (BMK) hat die maximale Leistung von 250 Watt bestätigt, sei es als Dauerleistung oder als Spitzenleistung. Doch wie geht es jetzt weiter? Wir fordern in einem Videoaufruf dringende Änderungen und werden bereits von den ersten Journalisten kontaktiert, die über diese Situation berichten möchten. Der ÖAMTC hat diese Informationen bereits veröffentlicht. Sonst findet man bisher nicht viel zu diesem Thema, nichtmal Anlaufstellen wie die WKO oder die Polizei sowie die Landesprüfstelle wissen hier Bescheid. Im Vergleich dazu hat Deutschland eine Lösung in der Elektrokleinstfahrzeugsverordnung (eKFV) gefunden, die für Klarheit sorgt. Hier sind die E Scooter gesondert geregelt. In Österreich hingegen werden E-Scooter mit einer maximalen Leistung von 600 Watt wie bisher angegeben nach wie vor als Fahrräder eingestuft, was technisch gesehen wenig Sinn ergibt.

Hauptteil: Die Einführung der 41. KVG-Novelle in Österreich hat eine regelrechte Kontroverse ausgelöst. Mit der Festlegung einer maximalen Leistung von 250 Watt Nennleistung für E-Scooter wurden nahezu alle Fahrzeuge auf dem Markt und auf den Straßen für illegal erklärt. Diese Einschränkung betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Sharing-Dienste, die ihre E-Scooter bisher ,,legal´´ vermietet haben. Es ist alarmierend, dass sogar die Polizei nach der neuen Regelung keine zugelassenen E-Scooter mehr besitzt. Fahrzeuge die in Massen von großen Discountern vertrieben wurden und als Zugelassen angegeben waren gelten somit auch als illegal. Das Spannende ist laut Auskunft des BMK liegt hier keine Änderung vor. Das ganze war Wohl schon immer so gemeint nur eben von allen und jedem falsch aufgefasst.

Das BMK hat klargestellt, dass die Leistungsdaten der E-Scooter, sei es die Nenndauerleistung oder die maximale Spitzenleistung, gleichgestellt werden. Ein E-Scooter mit einer Leistung von weniger als 250 Watt darf demnach auch die Spitzenleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Umgekehrt kann man davon ausgehen, dass ein E-Scooter mit weniger als 600 Watt Spitzenleistung auch eine Nennleistung von weniger als 250 Watt hat. Das BMK hat zudem betont, dass die Leistungsbegrenzung thermisch erfolgen muss.

In Anbetracht dieser drastischen Regelung haben wir uns dazu entschieden, die Öffentlichkeit in einem Videoaufruf über die Auswirkungen zu informieren. Es ist besorgniserregend, dass eine so umfangreiche Zahl an Fahrzeugen in Österreich plötzlich illegal ist. Die ersten Journalisten haben bereits Kontakt mit uns aufgenommen und berichten über die Situation. Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) hat ebenfalls die Informationen diese veröffentlicht und ist besorgt über die Auswirkungen auf die Mobilität in Österreich.

Es ist jedoch interessant festzustellen, dass Deutschland eine Lösung in der Elektrokleinstfahrzeugsverordnung (eKFV) gefunden hat, um diese Problematik zu regeln. In Österreich werden E-Scooter mit einer maximalen Leistung von 600 Watt (Spitzenleistung) als Fahrräder eingestuft. Obwohl dies technisch betrachtet wenig Sinn ergibt. Die EKVF E Scooter in Deutschland bieten zumindest eine klare und akzeptable Regelung.

Fazit: Die Einführung der 41. KVG-Novelle in Österreich hat zu einer unerwarteten Krise geführt, da nahezu alle E-Scooter auf dem Markt und auf den Straßensomit Elektroschrott geworden sind. Mehr als 100.000 Fahrzeuge sind von dieser Regelung betroffen, einschließlich der Angebote der Sharing-Dienste. Selbst die Polizei hat keine zugelassenen E-Scooter mehr. Das BMK hat die maximale Leistung von 250 Watt bestätigt und betont, dass die Leistungsbegrenzung thermisch erfolgen muss. In Deutschland wurde die Situation durch die Elektrokleinstfahrzeugsverordnung (eKFV) gelöst. Es ist dringend erforderlich, dass die österreichische Regierung schnellstmöglich handelt und angemessene Änderungen vornimmt, um die Mobilität und Rechtslage für E-Scooter-Besitzer wiederherzustellen.

Zum Diskussionsthread und der Diskussionsteilnahme kommt ihr hier: https://escooter-forum.at/forum/index.php?thread/641-erlaubte-leistung-von-e-scootern-600w-nennleistung-oder-600w-peakleistung/&pageNo=3

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