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Mit dem digitalen Lizenzcode passt du die werkseitige Geschwindigkeitsbegrenzung kompatibler E-Bikes mit Shimano EP6 (EP600) oder EP8 (EP800) per Software an funktioniert auch bei anderen Shimano Motoren, es benötigt nur die Bluetooth Funktion.. Es wird kein Tuningchip eingebaut und der Motor bleibt geschlossen. Die Aktivierung machst du selbst per Bluetooth, mit einem Android-Smartphone oder einem Windows-PC. Ein Kabel brauchst du nicht. Eine Softwareänderung kann dennoch Fehlfunktionen und eine höhere Bauteilbelastung verursachen.
Nach der Aktivierung unterstützt der Motor beim EP6 bis 45 km/h und beim EP8 bis 32 km/h, je nach System und Übersetzung. Das Display zeigt dabei weiter die tatsächliche Geschwindigkeit. Über dieselbe Seite stellst du jederzeit wieder auf die Originaleinstellung (25 km/h) zurück.
Mit iPhone, iPad oder Mac funktioniert die Installation bei diesem Produkt bisher nicht.
Hat dein E-Bike Bluetooth? Lässt es sich mit der Shimano E-TUBE-App auf dem Smartphone koppeln, ist Bluetooth vorhanden. Ohne Bluetooth rüstest du zuerst den Shimano-Adapter EW-EN100 nach. Danach läuft die Aktivierung wie unten beschrieben.
Plane bis zu 20 Minuten ein, das Update eingerechnet. Lass die Seite bis zum Ende geöffnet und im Vordergrund, lade sie nicht neu und wechsle weder Tab noch App. Das E-Bike bleibt dabei eingeschaltet und per Bluetooth verbunden. Bricht der Vorgang ab, starte ihn neu und lass ihn vollständig durchlaufen. Bis dahin ist das E-Bike unter Umständen nicht fahrbereit.
Der Lizenzcode ist für E-Bikes mit Shimano EP6 (EP600) oder EP8 (EP800). Shimano-Motoren sind in E-Bikes verschiedener Hersteller verbaut, entscheidend ist der Antrieb, nicht die Fahrradmarke. Den EP801 unterstützt der Code noch nicht, eine Lösung dafür ist in Entwicklung. Das E-Bike sollte sich im originalen beziehungsweise kompatiblen Softwarezustand befinden. Bereits vorgenommene Softwareveränderungen, ausgetauschte Elektronik oder nicht originale Systemteile können Installation und Funktion beeinflussen.
Wichtig: Dieser Code passt nicht für Bosch-, Yamaha- oder Panasonic-Antriebe. Dafür gibt es eigene Codes: den Bosch Lizenzcode für Generation 1 bis 4, den Bosch Smart System Lizenzcode, den Yamaha Lizenzcode ab Baujahr 2016 und den Panasonic Lizenzcode ab Baujahr 2013.
Der Lizenzcode kommt per E-Mail, sobald die Zahlung bestätigt ist. Bei PayPal, Klarna, Karte oder EPS dauert das normalerweise wenige Minuten. Bei Vorkasse wird der Zahlungseingang von Hand zugeordnet, das dauert werktags meist wenige Stunden. In der E-Mail stehen dein Lizenzcode, der Link zur Aktivierungsseite und die Anleitung. Keine E-Mail bekommen? Schau bitte zuerst im Spam- oder Werbeordner nach.
Für den Shimano EP6 (EP600) und den EP8 (EP800). Den EP801 unterstützt der Code noch nicht, eine Lösung dafür ist in Entwicklung. Bist du unsicher, frag uns bitte vor dem Kauf, mit Hersteller, Modell, Baujahr und Motor.
Mit dem EP6 unterstützt der Motor bis 45 km/h, mit dem EP8 bis 32 km/h. Was du tatsächlich erreichst, hängt von Übersetzung, Akkustand, Gewicht, Reifendruck, Steigung und Wind ab.
Ja. Bei Shimano bleibt die Anzeige korrekt: Das Display zeigt weiter die tatsächliche Geschwindigkeit. Du musst nichts umrechnen und brauchst keine GPS-Tacho-App.
Nein. Die Verbindung zum E-Bike läuft per Bluetooth.
Nein. Du brauchst ein Android-Smartphone oder einen Windows-PC oder Laptop mit Bluetooth und Google Chrome oder Microsoft Edge. iPhone, iPad und Mac werden nicht unterstützt.
Ja, mit dem Shimano-Adapter EW-EN100. Den rüstest du zuerst nach, danach läuft die Aktivierung wie beschrieben. Ob dein E-Bike Bluetooth hat, merkst du daran, dass es sich mit der Shimano E-TUBE-App koppeln lässt.
Bis zu 20 Minuten, das Update eingerechnet, das die Seite je nach Softwarestand vorher aufspielt. Lass die Seite bis zum Ende geöffnet und im Vordergrund. Bricht der Vorgang ab, starte ihn neu und lass ihn vollständig durchlaufen, sonst ist das E-Bike unter Umständen nicht fahrbereit.
Ja, jederzeit. Du verbindest das E-Bike erneut per Bluetooth, öffnest unlocked.bike und stellst die ursprüngliche Motoreinstellung wieder her. Der Code bleibt dem E-Bike zugeordnet. Die Deaktivierung stellt nicht automatisch eine Straßenzulässigkeit wieder her.
Meist liegt es an der Bluetooth-Verbindung. Prüfe der Reihe nach: E-Bike einschalten und kurz eine Taste drücken, damit es wach ist. Die Shimano E-TUBE-App auf allen Handys und Tablets schließen. Bluetooth am Android-Smartphone oder Windows-PC einschalten. Chrome oder Edge verwenden, kein iPhone, iPad oder Mac. Prüfen, ob dein E-Bike Bluetooth hat (Kopplung mit der E-TUBE-App), sonst zuerst den Adapter EW-EN100 nachrüsten. Browser ganz schließen, neu öffnen, die Aktivierungsseite erneut aufrufen und während der Verbindung im selben Tab bleiben.
Meldet die Seite, dass dein E-Bike nicht unterstützt wird oder nicht bereit ist, ändere nichts weiter und schick uns einen Screenshot an [email protected].
Kopiere den Code direkt aus der E-Mail und füge ihn per Kopieren und Einfügen ein, vollständig und mit Bindestrichen. Beim Abtippen werden ähnliche Zeichen leicht verwechselt, zum Beispiel „i“, „l“ und „j“ oder ein doppeltes „V“ statt „W“.
Meistens an Gangwahl und Übersetzung. Schalte vorne auf das größte Kettenblatt und hinten auf das kleinste Ritzel. Auch Akkustand, Reifendruck, Gewicht, Steigung und Gegenwind spielen mit hinein.
Nein. Ein Code gilt für ein E-Bike und ist nach der Aktivierung an dieses Fahrzeug gebunden. Für ein zweites E-Bike brauchst du einen weiteren Code.
Bei vorzeitiger Bereitstellung erlischt dein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung, wenn du zuvor ausdrücklich zugestimmt, deine Kenntnis des Rechtsverlusts bestätigt und die erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hast. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt. Kläre deshalb bitte vor dem Kauf, ob dein System passt.
Nein. Für die Zulässigkeit sind der konkrete Umbau und die Nutzung maßgeblich. Ein getuntes E-Bike gilt nicht mehr als Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug, ohne Zulassung und ohne Versicherung. Auf öffentlichen Straßen in Deutschland und Österreich ist das nicht erlaubt. Eine Nutzung kommt nur auf tatsächlich nichtöffentlichen, abgesperrten Flächen in Betracht, soweit örtliche Regeln und Betreiber dies erlauben.
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