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Umweltförderung in Österreich für L1e & L3e

E-Mopeds & E-Motorräder clever fördern lassen (Stand 2025)

E-Mopeds & E-Motorräder clever fördern lassen (Stand 2025)

Die Umweltförderung in Österreich macht den Umstieg auf ein elektrisches Zweirad finanziell extrem attraktiv – egal ob E-Moped (L1e) oder E-Motorrad (L3e). Gleichzeitig sind die Regeln rund um E-Mobilitätsbonus, Importeursanteil, Fachhandelsbonus, Fristen und richtige Rechnungstexte nicht ganz unkompliziert.

Dieser Blogbeitrag fasst alles übersichtlich zusammen:

  • welche Fahrzeuge gefördert werden (L1e / L3e)
  • wie hoch die Förderung ist (Privat & Betrieb)
  • welche Voraussetzungen gelten
  • worauf du bei der Rechnung unbedingt achten musst
  • warum viele Importeurspreise den Importeurrabatt bereits enthalten
  • wie wir dich bei der Beantragung der Umweltförderung unterstützen, wenn du dein Fahrzeug in Österreich kaufst

1. Was ist die Umweltförderung / E-Mobilitätsbonus?

Die Förderung für E-Zweiräder ist Teil der österreichischen E-Mobilitätsoffensive. Sie wird über die Plattform umweltfoerderung.at abgewickelt und vom Staat finanziert.

Wichtig zu verstehen:
Die Förderung besteht immer aus zwei Bausteinen, die zusammen den E-Mobilitätsbonus ergeben:

  1. E-Mobilitätsbonus-Anteil der Importeure / des Handels
    – wird direkt beim Kaufpreis abgezogen und muss auf der Rechnung klar als „E-Mobilitätsbonus“ ausgewiesen sein.
  2. E-Mobilitätsbonus-Anteil des Bundes
    – wird nachträglich ausbezahlt, nachdem du die Förderung online beantragt hast.

Die zentrale Informationsplattform dafür ist:
www.umweltfoerderung.at

Für den vollständigen rechtlichen Rahmen gibt es außerdem Leitfäden des Klima- und Energiefonds, z. B.:

  • Leitfaden „E-Mobilität für Private 2025“ (PDF)
  • Leitfaden „E-Mobilität für Betriebe 2025“ (PDF)

(Die genauen PDF-Links findest du auf der Seite des Klima- und Energiefonds unter „E-Mobilität“.)


2. Welche Fahrzeuge sind förderfähig? (L1e & L3e)

Gefördert werden neue, rein elektrisch betriebene zweirädrige Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen werden und in die Klassen L1e oder L3e fallen.

2.1 Klasse L1e – E-Moped

  • Kleinkraftrad bis 45 km/h
  • mit Typengenehmigung als L1e
  • wird wie ein „klassisches Moped“ zugelassen

Typische Beispiele:
Elektrische City-Mopeds, E-Roller mit Kennzeichenpflicht, 45-km/h-Fahrzeuge.

2.2 Klasse L3e – E-Motorrad

  • zweirädriges Kraftrad mit höherer Geschwindigkeit
  • unterteilt in Leistungsklassen, z. B.:
    • L3e-A1: bis 11 kW (Leichtmotorrad/A1)
    • L3e-A2/A3: über 11 kW (stärkere Motorräder)

Die genaue Fahrzeugklasse findest du immer in der Zulassungsbescheinigung (Typ: L1e oder L3e).

Nicht gefördert werden z. B.:

  • rein „spielzeugartige“ oder nicht zulassungspflichtige E-Fahrzeuge
  • Fahrzeuge, die nicht in Österreich zugelassen werden
  • reine Verbrenner oder Hybridfahrzeuge

3. Förderhöhe für Privatpersonen (L1e & L3e)

Für Private gelten je nach Fahrzeugklasse pauschale Fördersätze pro Fahrzeug (Stand 2025):

  • E-Moped (L1e)
    → Bundeszuschuss: ca. 600 €
  • E-Leichtmotorrad (L3e bis 11 kW)
    → Bundeszuschuss: ca. 1.200 €
  • E-Motorrad (L3e über 11 kW)
    → Bundeszuschuss: ca. 1.800 €

Zusätzlich gibt es den E-Mobilitätsbonus-Anteil der Importeure / des Handels, der direkt auf der Rechnung abgezogen wird, typischerweise:

  • L1e: rund 350 € (netto) Importeurrabatt/Fachhandelsbonus
  • L3e: rund 500 € (netto) Importeurrabatt/Fachhandelsbonus

Die exakten Beträge und Bedingungen sind im aktuellen Leitfaden „E-Mobilität für Private“ beschrieben, abrufbar über www.umweltfoerderung.at.


4. Förderhöhe für Betriebe, Gemeinden & Vereine

Auch Betriebe, Gemeinden, Vereine und andere Organisationen können von der Umweltförderung für L1e- und L3e-Fahrzeuge profitieren.

Die Fördersätze sind ähnlich wie bei Privaten:

  • L1e (E-Moped): ca. 600 € Bundeszuschuss
  • L3e bis 11 kW: ca. 1.200 € Bundeszuschuss
  • L3e über 11 kW: ca. 1.800 € Bundeszuschuss

Zusätzlich:

  • Importeurrabatt / E-Mobilitätsbonusanteil des Handels (z. B. 350 € / 500 € netto)
  • maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettofahrzeugpreis) können gefördert werden

Detaillierte Infos gibt es im Leitfaden „E-Mobilität für Betriebe“, verlinkt über:


5. Wichtige Voraussetzungen für die Förderung

Damit dein L1e- oder L3e-Fahrzeug tatsächlich gefördert wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

5.1 Neues Fahrzeug & Zulassung in Österreich

  • Das Fahrzeug muss neu sein (oder als sehr junges Vorführfahrzeug mit speziellen Bedingungen).
  • Es muss in Österreich zugelassen werden.
  • Eine Zulassung im Ausland ist für die österreichische Umweltförderung nicht förderfähig.

5.2 Reiner Elektroantrieb

  • Es muss sich um ein reines Elektrofahrzeug handeln.
  • Hybrid- oder Verbrennerfahrzeuge sind ausgeschlossen.

5.3 Strom aus erneuerbaren Energien

Für die Förderung ist erforderlich, dass das Fahrzeug mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben wird. Das kann z. B. nachgewiesen werden durch:

  • Stromrechnung eines Ökostrom-Anbieters
  • Bestätigung des Energieversorgers
  • Nachweis einer eigenen Photovoltaik-Anlage

Der genaue Nachweis ist im jeweiligen Leitfaden beschrieben.

5.4 Behaltefrist (4 Jahre)

  • Das geförderte Fahrzeug muss in der Regel mindestens 4 Jahre gehalten und betrieben werden.
  • Bei vorzeitigem Verkauf oder Stilllegung kann eine Rückforderung der Förderung drohen.

5.5 Korrekte Rechnung & E-Mobilitätsbonus-Text

Ein besonders kritischer Punkt ist die Rechnung. Diese muss:

  • den E-Mobilitätsbonus (Anteil des Handels/Importeurs) als eigenen Posten ausweisen
  • den offiziellen Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ enthalten
  • klar erkennen lassen, dass es sich um ein förderfähiges E-Fahrzeug handelt

Wenn der Text oder die Darstellung nicht den Vorgaben im Leitfaden entspricht, kann der Antrag abgelehnt werden.


6. Sehr wichtig: Importeurrabatt ist oft schon im Fahrzeugpreis enthalten

Ein Punkt, der viele Käufer verwirrt:

Bei den meisten Preisen, die von den Importeuren angegeben werden, ist der Importeurrabatt (E-Mobilitätsbonus-Anteil des Importeurs/Fachhandels) bereits eingerechnet.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Der „offizielle Aktionspreis“ oder „E-Mobilitäts-Förderpreis“ des Importeurs ist oft schon reduziert, weil der Importeurrabatt darin steckt.
  • Auf der Rechnung wird dieser Bonus dann ausgewiesen, ohne dass der Händler zusätzlich noch einmal den vollen Betrag „abziehen kann“.

Wichtig für dich als Kund:in:

  • Wenn du verschiedene Angebote vergleichst, prüfe genau,
    • ob der Importeursanteil bereits im Preis berücksichtigt ist
    • wie der Händler den E-Mobilitätsbonus in der Rechnung darstellt
  • So erkennst du, ob der Preis realistisch ist und die Förderung sauber abgebildet wird.

Wir unterstützen dich dabei gerne und erklären dir transparent, wie sich der Fahrzeugpreis zusammensetzt und welcher Teil als Förderung gilt.


7. Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Förderung als Privatperson

Damit du den Überblick behältst, hier eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Schritt 1: Förderfähigkeit prüfen

  • Handelt es sich um ein L1e- oder L3e-Fahrzeug?
  • Wird das Fahrzeug in Österreich zugelassen?
  • Ist es ein neues Fahrzeug?
  • Nutzt du (oder wirst du) Ökostrom / PV-Strom?

Wenn du diese Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, bist du grundsätzlich startklar.

Schritt 2: Fahrzeug auswählen & Angebot einholen

  • Du suchst dir das passende E-Moped oder E-Motorrad aus.
  • Idealerweise bei einem Fachhändler, der Erfahrung mit der Förderung hat und weiß,
    • wie der E-Mobilitätsbonus korrekt ausgewiesen wird
    • wie die Rechnung laut Leitfaden aussehen muss

Schritt 3: Online-Registrierung

  • Du registrierst dich online über die Förderplattform, die du über
    www.umweltfoerderung.at → „E-Zweiräder für Private“
    erreichst.
  • Die Registrierung sichert dir ein Budget für dein Fahrzeug.
  • Du erhältst per E-Mail Zugangsdaten für den späteren Online-Antrag.

Schritt 4: Fahrzeug kaufen, zulassen & Unterlagen sammeln

Innerhalb der vorgegebenen Frist (Registrierung ist nur eine bestimmte Zeit gültig):

  1. Fahrzeug kaufen und bezahlen
  2. Fahrzeug in Österreich zulassen
  3. Unterlagen sammeln:
    • Rechnung mit E-Mobilitätsbonus & korrekt formuliertem Informationstext
    • Zulassungsbescheinigung
    • Stromnachweis (Ökostrom / PV)
    • Formular für die Förderungsabrechnung (laut Leitfaden)

Schritt 5: Online-Antrag stellen

  • Du loggst dich mit den Zugangsdaten erneut in der Online-Plattform ein.
  • Du lädst alle Unterlagen hoch (Rechnung, Zulassung, Stromnachweis, Formular etc.).
  • Du schickst den Antrag digital ab.

Schritt 6: Prüfung & Auszahlung

  • Die Förderstelle prüft deinen Antrag.
  • Bei positiver Entscheidung erhältst du ein Schreiben und der Förderbetrag wird auf dein Konto überwiesen.

8. Besonderheiten für Betriebe, Gemeinden & Vereine

Für Betriebe und Organisationen ist das Verfahren ähnlich, aber mit ein paar Extras:

  • Die Förderung wird oft als De-minimis-Beihilfe gewährt (Obergrenze über 3 Jahre).
  • Wichtig ist eine saubere Zuordnung der Fahrzeuge zum Betrieb (Fuhrpark, Nutzung etc.).
  • Zusätzlich zur Fahrzeugförderung sind oft auch Ladeinfrastruktur-Lösungen (z. B. Wallboxen am Firmenstandort) förderfähig.

Auch hier gilt:
Die Details und aktuellen Fristen stehen im Leitfaden „E-Mobilität für Betriebe“, verlinkt über www.umweltfoerderung.at im Bereich „Betriebe“.


9. Kombination mit weiteren Förderungen (Land & Region)

Die Bundesförderung über umweltfoerderung.at kann teilweise mit Landes- oder Regionalförderungen kombiniert werden.

Mögliche zusätzliche Quellen:

  • Förderprogramme der Bundesländer (z. B. für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur)
  • Aktionen von Energieversorgern oder regionalen Klimafonds

Ein guter Einstieg:

  • www.umweltfoerderung.at → Informationen zu Landes- und Zusatzförderungen
  • Websites deines Bundeslandes (z. B. „E-Mobilität Förderung Bundesland + Name“)

Wichtig:
Ein und dasselbe Fahrzeug kann nicht zweimal aus demselben Bundesprogramm gefördert werden – aber Bund + Land ist oftmals möglich, sofern die Bedingungen eingehalten werden.


10. Wie wir dich konkret unterstützen können

Wenn du ein L1e- oder L3e-Fahrzeug bei uns kaufst und in Österreich zulässt, lassen wir dich beim Förderantrag nicht alleine.

Wir unterstützen dich zum Beispiel bei:

  1. Fahrzeugauswahl
    • Wir helfen dir, ein Modell zu wählen, das den Förderkriterien entspricht (Klasse, Leistung, technische Anforderungen).
  2. Korrekte Rechnungsstellung
    • Wir sorgen dafür, dass der E-Mobilitätsbonus sauber ausgewiesen wird.
    • Wir achten darauf, dass der offizielle Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ laut Leitfaden auf der Rechnung steht.
    • Wir erklären dir transparent, wie sich der Preis zusammensetzt – inklusive bereits eingerechnetem Importeurrabatt.
  3. Gemeinsame Antragstellung
    • Wir gehen mit dir die Online-Registrierung durch.
    • Wir zeigen dir, welche Felder wie auszufüllen sind.
    • Wir unterstützen dich beim Zusammenstellen und Prüfen der Unterlagen für den Online-Antrag.
  4. Fristen & Übersicht
    • Wir machen dich auf die relevanten Fristen aufmerksam (Registrierungsdauer, Gültigkeit, Einreichschluss).
    • So reduzierst du das Risiko, dass der Antrag an formalen Punkten scheitert.

11. Fazit: Umweltförderung für L1e & L3e lohnt sich – wenn man sie richtig nutzt

Die Umweltförderung in Österreich für E-Mopeds (L1e) und E-Motorräder (L3e) ist eine starke finanzielle Unterstützung:

  • Bis zu rund 1.800 € Förderung pro Fahrzeug möglich
  • Zusätzlich Förderungen für Ladeinfrastruktur
  • Kombination mit Landes- und Regionalförderungen oft machbar

Entscheidend ist, dass:

  • das Fahrzeug korrekt als L1e oder L3e zugelassen ist,
  • du 100 % Ökostrom nutzt,
  • der E-Mobilitätsbonus (inkl. Importeursanteil) sauber auf der Rechnung steht,
  • die Fristen und Formvorgaben eingehalten werden,
  • und du weißt, dass bei vielen Importeurspreisen der Importeurrabatt bereits eingerechnet ist.

Wenn du dein E-Moped oder E-Motorrad bei uns kaufst und in Österreich zulässt, können wir die Förderung gemeinsam mit dir beantragen – von der richtigen Rechnung bis zum fertigen Online-Antrag. So holst du das Maximum aus der Umweltförderung heraus und kannst dich voll auf das freuen, worum es eigentlich geht: elektrisch, leise und emissionsfrei unterwegs zu sein.

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